Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungs- und Körperpflegemittel (BDIH)
Der BDHI mit Sitz in Mannheim wurde 1951 gegründet, das entsprechende Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik gibt es aber erst seit 2001. Dieses setzt voraus, dass mindestens 60% aller Produkte der dazugehörigen Marke den BDIH Standard erfüllt.
folgende Punkte umfasst der BDIH Standard:
• die pflanzlichen Rohstoffe stammen aus kontrollierten biologischen Anbau oder kontrollierter Wildsammlung
• organisch-synthetische Farbstoffe und synthetische Duftstoffe sind nicht zugelassen
• Silikone, Paraffine und alle weiteren Erdölprodukte dürfen nicht verwendet werden
• tierische Produkte (z.B. Milch, Honig,etc.) sind erlaubt, Rohstoffe aus toten Wirbeltieren jedoch nicht
• Verbot von Tierversuchen
• anorganische und mineralische Salze, Säuren und Laugen dürfen verwendet werden
• die Rohstoffe sowie die Endprodukte dürfen nicht mit ionisierten Strahlen behandelt werden
• bei ausreichender Kennzeichnung der Verpackung ist die Verwendung von naturidentischen Stoffen wie Benzoesäure, Salicylsäure, Sorbinsäure und Dehydroacetsäure zur Konservierung erlaubt
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